Soforthilfe beim Wasserschaden
- Erstmaßnahmen wie abstellen des Wasserzulaufes
- ggf. Abpumpen / Absaugen
- Schadensaufnahme / Dokumentation
- Schadensmeldung über ein einheitliches System
- Kontakt zur Versicherung
- Feststellung der Schadenshöhe mit Abgabe des Angebotes
Rufnummer im Schadensfall:
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